Petition und Proteste zur IMK #AfghanistanBurning #AfghanistanNotSafe

Mit dem Abzug der Bundeswehr und der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan wurden viele ehemaligen Regierungs- und Bundeswehrmitarbeiter*innen zurückgelassen. Diese, Menschen mit Familienangehörigen in Deutschland, Frauen*, Kinder, Schutzbedürftigen, ethnische Minderheiten sowie Menschen, die sich für Menschenrechte, gegen die Taliban und für eine demokratische Gesellschaft einsetzten, werden verfolgt, schweben in Lebensgefahr und werden ermordet. Familienzusammenführungen können nicht mehr stattfinden. Aus diesem Grund fordern wir sofortige Aufnahmeprogramme der Bundesländer sowie ein Bundes-aufnahmeprogramm, Familiennachzug, einen sicheren Aufenthalt für in Deutschland lebende Afghan*innen und damit einen ausnahmslosen Abschiebestopp!

Jetzt die Petition für ein dauerhaftes Bleiberecht für alle Afghan*innen in Deutschland unterschreiben: https://www.change.org/bleiberegelung-fuer-afghaninnen

Vom 1. bis 3. Dezember treffen sich die Innenminister der Länder mit dem noch amtierenden Bundesinnenminister Horst Seehofer in Stuttgart zur Innenministerkonferenz (IMK). Wir schließen uns dem Gegenprotest #NoIMK an (https://noimk-stuttgart.org).

Komm mit uns zur #NoIMK Demonstration am 3. Dezember um 17 Uhr in Stuttgart Eckensee

Jetzt unterschreiben „Stellungnahme für eine andere Asylpolitik“: https://lager-watch.org

Hier der Auzug  aus der Stellungnahme zu Afghanistan mit unseren Forderungen:

#AfghanistanBurning #AfghanistanNotSafe

Bei der letzten IMK im Juni 2021 forderten die Innenminister*innen nach einem mündlichen Geheimbericht zur Lage in Afghanistan das Bundesinnenministerium auf darzulegen, wie noch weitere Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden können. Zur gleichen Zeit wurde die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen und die Taliban rückten im ganzen Land vor, seit Mitte August haben sie die Macht übernommen. Die deutsche Polizei hatte Afghanistan bereits Ende April verlassen, ohne ihre lokalen Unterstützer*innen in Sicherheit zu bringen. Die Innenminister*innen forderten lediglich, der Bund solle für ehemaligen Regierungs- und Bundeswehrmitarbeiter*innen eine „Verschlankung und Beschleunigung“ der Visa-Verfahren prüfen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die rechtzeitige Evakuierung von ehemaligen Regierungs- und Bundeswehrmitarbeiter*innen, Familienangehörigen in Deutschland und Schutzbedürftigen fast komplett versäumt und die Familienzusammenführungen seit Jahren verschleppt.

Afghanistan war bereits vor der Machtübernahme durch die Taliban das unsicherste Land der Welt. In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das Leben ist bedroht von Ernährungsunsicherheit, fehlender Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit der Grundversorgung eben mit Lebensmitteln, Wohnraum und Kleidung. Frauen, Kinder und besonders Schutzbedürftige sind extrem hoher Gewalt ausgesetzt. Die Sicherheitslage für Zivilist*innen verschärft sich immer weiter. Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist auf der Flucht innerhalb Afghanistans und in den benachbarten Ländern, wo sie als Menschen ohne Rechte leben müssen. Mit der Machtübernahme durch die Taliban, hat sich diese Situation nochmals deutlich verschlechtert bzw. verschärft. Hinzukommen, dass die Rechte von Frauen*, Kindern, Schutzbedürftigen und ethnische Minderheiten außer Kraft gesetzt worden sind. Menschen, die Widerstand gegen die Taliban leisten sowie Menschen, die sich für Rechte von Frauen*, Kinder, Schutzbedürftigen, ethnische Minderheiten, für Menschenrechte sowie eine demokratische Gesellschaft einsetzten, werden verfolgt und ermordet.

Die Abschiebungen nach Afghanistan wurden unvermindert fortgesetzt. Noch am 10. August – fünf Tage bevor die Taliban auch Kabul übernahmen – setzte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer, ebenso wie Vizekanzler Olaf Scholz, für die Fortsetzung der Deportationen ein, obwohl EU-Botschafter in Afghanistan die Aussetzung der Abschiebungen gefordert hatten. Abgeschoben werden keineswegs „nur“ „Straftäter“ oder „Gefährder“, sondern Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben. Menschen, die keine Vorstrafen, aber einen festen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung in Aussicht haben oder aber kurz vor der Heirat stehen. Die Abgeschobenen werden gegen ihren Willen außer Landes geschafft, in ein Land, das viele noch nie gesehen haben oder nur aus ihrer Kindheit kennen. Ein Land, in dem viele der Abgeschobenen keine Netzwerke oder Strukturen haben, die sie vor Obdach- und kompletter Mittellosigkeit bewahren. Abgeschobene leben daher in Afghanistan in akuter Lebensgefahr, seit der Machtübernahme durch die Taliban müssen sie ihren sicheren Tod fürchten oder sind bereits ermordet worden. Inzwischen beschloss der noch amtierende Bundesinnenminister Horst Seehofer, „Abschiebungen nach Afghanistan zunächst auszusetzen“.

Viele Menschen aus Afghanistan werden jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nur geduldet und Asylanträge werden derzeit nicht bearbeitet. Deutschland hat sich durch das Unterzeichnen der Genfer Konventionen vor 70 Jahren und der New Yorker Erklärung von 2016 dazu verpflichtet, Menschenrechte und den Schutz von Schutzbedürftigen zu gewährleisten. Jedoch lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) die Asylanträge afghanischer Geflüchteter regelmäßig ab und trifft damit auch rechtswidrige Entscheidungen: Über die Hälfte der Ablehnungsentscheidungen des BAMF werden nach Klagen vor den Verwaltungsgerichten von diesen für unzulässig befunden, aufgehoben und das BAMF verpflichtet, die Schutzbedürftigkeit der afghanischen Geflüchteten anzuerkennen.

Wir fordern:

1. Aufnahmeprogramme der Bundesländer sowie ein Bundesaufnahmeprogramm:

Durch Aufnahmeprogramme können betroffenen Menschen ganz konkret Schutz, sichere Aufnahme, schnelle(-re) Visaverfahren und sichere Bleibeperspektiven ermöglicht werden. Damit die Aufnahmeprogramme in der Praxis wirksam und solidarisch umsetzbar sind, müssen folgende Forderungen in die Aufnahmeprogramme aufgenommen werden:

– Schnelle und unbürokratische Evakuierung aller gefährdeten Personen, insbesondere der ehemaligen Regierungs- und Bundeswehrmitarbeiter*innen und ihrer Familien (einschließlich der über Subunternehmen beschäftigten ehemaligen Regierungs- und Bundeswehrmitarbeiter*innen, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt) und Personengruppen die einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind, wie Aktivist*innen, Marginalisierte, Journalist*innen, Sportler*innen, ethnische Minderheiten etc. sowie Menschen, die Familienangehörige in den jeweiligen Bundesländern bzw. der Bundesrepublik haben.

– Unbürokratische und rasche Ermöglichung des Familiennachzugs zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland, wobei auch über 18-jährige ihre Familien nachholen dürfen sowie Familien ersten und zweiten Grades in das Programm aufgenommen werden.

– Unbürokratische und umgehende Aufnahme für innerhalb Afghanistans und in Nachbarstaaten Geflüchtete wie auch für Personen, die sich zurzeit in Transitstaaten aufhalten.

– Die Antragstellung online und die Ausgabe von Ausnahmevisa bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten zu ermöglichen auch ohne einen internationalen Reisepass sondern mit (abgelaufenen) Tazkiras (äquivalent zum Personalausweis), nicht nur in Dehli und Islamabad.

– Keine Zahlenbegrenzung in Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen.

– Keine Verpflichtungserklärung zur Lebensunterhaltssicherung durch in Deutschland lebende Verwandte. Im Gesetz §23 Abs.1 ist die Lebensunterhaltssicherung als eine „Kann-Reglung“ formuliert worden. Somit sind die Innenminister*innen der jeweiligen Bundesländer angehalten, auf eine Lebensunterhaltssicherung zu verzichten.

2. Sicheren Aufenthalt für in Deutschland lebende Afghan*innen:

– Eine entsprechende Anweisung der Länder an ihre jeweiligen Migrationsämter, proaktiv allen hier lebenden Afghan*innen, die keine sicheren Aufenthalte haben, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen, der auch späteren Familiennachzug ermöglicht sowie Arbeitserlaubnis umfasst.

– Eine Korrektur der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren.

– Auf der Länderebene sollen Verwaltungsanweisungen beschlossen werden, damit Menschen, die einen Asylfolgeantrag beantragen ihren vorherigen Aufenthalt nicht verlieren.

3. Ausnahmsloser Abschiebestopp:

– Wir fordern einen formellen und nicht zeitlich begrenzten Abschiebestopp für in Deutschland lebende Afghan*innen.

4. Reisedokumente und Pässe:

– Mitwirkungspflicht aussetzen und Reisedokumente sowie sonstige Dokumente zur Identitätsklärung ausstellen. Auch in Afghanistan selbst können entsprechende Dokumente nicht beschafft werden, denn die Taliban bedrohen flüchtende Afghan*innen wie auch ihre nicht geflohenen Verwandten. Das Verlangen von Reisedokumenten ist somit lebensgefährlich!